Tätigkeits- und Interessensschwerpunkte Familienrecht:
Was kann ich vor der Eheschließung bereits festlegen hinsichtlich Unterhaltes und des Rentenausgleiches bei einer Doppelverdienerehe / bei einer Alleinverdienerehe?
Was ist, wenn Kinderwunsch besteht?
Kann ich eine Beteiligung des anderen Ehegatten an ererbtem oder zu erbendem Vermögen ausschließen?
Kann ich Firmenvermögen / Betriebsvermögen von einem Vermögensausgleich zwischen den Ehegatten ausnehmen?
Kann ich bei verschiedenen Staatsangehörigkeiten der Ehegatten ein bestimmtes Recht für die Wirkungen meiner Ehe festlegen?
Wie kann ich nach einer Trennung die streitigen Trennungs- und Scheidungsfolgesachen vor dem Notar regeln, um teure Prozessverfahren vor dem Familiengericht zu vermeiden?
Welche Verhandlungstaktik wende ich an?
Wann ist der beste Zeitpunkt für eine solche außergerichtliche Verhandlung?
Außergerichtliche oder gerichtliche Regelung von
Durchführung von Scheidungsverfahren bei allen Familiengerichten im Umkreis (Schwetzingen, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Speyer, Wiesloch, Weinheim, Bruchsal u.a.).
Auch sog. Online-Scheidung möglich, indem die ganze Korrespondenz online abgewickelt wird.
Das macht Sinn, wenn Sie sich über alle Trennungs- und Scheidungsfolgesachen einig sind. Eine Scheidung ist jedoch immer eine Angelegenheit des Familiengerichts und erfordert eine mündliche Verhandlung, bei der beide Ehegatten persönlich anwesend sein müssen.
Sollten Sie interessiert sind, schicken Sie mir bitte eine Email an
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Begründung, Wirkungen, Getrenntleben und Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
Regelung und Auseinandersetzung derselben.
